Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Frührente. Die Hürden für den Bezug einer sog. Erwerbsminderungsrente sind jedoch hoch – der Gesetzgeber knüpft sie an zahlreiche Bedingungen.
Wir begleiten und vertreten Ihre Interessen umfassend im Rahmen einer Rentenberatung, indem wir mit Ihnen besprechen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfüllen, wie Sie diese erhalten können sowie in Widerspruchsverfahren vor den Behörden und in Klageverfahren vor den Sozialgerichten.