Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse: Für wen es sich lohnt
Immer mehr Menschen in Deutschland zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse ein – rund 320.000 pro Jahr. Die größte Gruppe darunter: Selbstständige, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Viele wollen dadurch ihre Rente erhöhen oder Abschläge für einen vorgezogenen Ruhestand ausgleichen.
Besonders attraktiv ist das Modell für Menschen, die einige Jahre vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen wollen. Wer z. B. mit 63 statt 67 Jahren in Rente geht, muss mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat rechnen – das sind bis zu 14,4 % weniger Rente. Diese Einbußen lassen sich jedoch durch Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse kompensieren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: etwa mindestens 35 Versicherungsjahre und ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Auch lange Ausbildungszeiten können berücksichtigt werden.
Wer eine besonders lange Ausbildungszeit hatte – z. B. durch Studium oder Lehre – kann unter bestimmten Bedingungen Nachzahlungen leisten. Die Rentenversicherung erkennt dabei für Schule, Lehre oder Hochschule bis zu acht Jahre ab dem 17. Lebensjahr an. Diese Zeiten zählen auch dann als rentenrechtliche Zeiten, wenn keine Beiträge gezahlt wurden. Wer bis zum 45. Lebensjahr solche Lücken schließen will, kann eine freiwillige Zahlung leisten.
Freiwillige Einzahlungen lohnen sich vor allem auch für gesetzlich Versicherte die Mitglied in berufsständischen Versorgungswerken sind und im Ruhestand von den günstigen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung profitieren wollen (sog. Krankenversicherung der Rentner). Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss man mindestens fünf Jahre vor Rentenbeginn freiwillig Beiträge eingezahlt haben.
Ein weiterer Vorteil: Die gesetzliche Rente zahlt lebenslang – anders als viele private Anlageformen, die nur bis zur Fälligkeit laufen. Sie sichert zudem das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ ab.
Was kostet der vorgezogene Ruhestand?
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt davon ab, wie viele Monate vorzeitig in Rente gegangen werden soll und wie hoch die damit verbundenen Abschläge wären. Die DRV rechnet regelmäßig aus, wie viel gezahlt werden muss – z. B. rund 16.758 € bei einem monatlichen Abschlag von 216 €. Die Zahlung kann auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Der durch die DRV genannte Betrag der Ausgleichszahlung ist jeweils nur für sechs Monate verbindlich.
Auch bei der Steuer können sich diese Beiträge positiv auswirken, da sie – bis zu einem Höchstbetrag – als Sonderausgaben absetzbar sind. Hier der Artikel in der FAZ.
Dieser kurze Artikel soll Ihnen einen ersten Überblick geben, er ersetzt jedoch keine individuelle Rentenberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich persönlich beraten lassen.