Ich bin Julia Manner-Löffert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht.

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen, Mandanten sowie Unternehmen in komplexen Fragen des Renten-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts. In meinem Blog erhalten Sie fundierte Fachinformationen und praxisnahe Einblicke. Lernen Sie mich kennen und erfahren Sie mehr über meine Expertise sowie mein Leistungsportfolio.

Zurück in die Festanstellung mit 58+?

Was gilt nach der Selbstständigkeit?

Viele Menschen entscheiden sich nach Jahren der Selbstständigkeit im fortgeschrittenen Alter für einen Wechsel in die Festanstellung – sei es aus finanziellen Gründen, wegen der Sozialversicherung oder um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Doch was ändert sich konkret bei einem Wechsel ab etwa 58 Jahren? Hier eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Aspekte zu Krankenversicherung, Rente und Steuern:

  1. Krankenversicherung: Pflicht statt Wahl

Mit dem Schritt in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis werden Sie in der Regel automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der große Vorteil: Der Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte der Beiträge. Diese werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen – einfacher geht es kaum. Vorteil: Die GKV-Beiträge in der Festanstellung sind meist deutlich günstiger als bei freiwillig gesetzlich Versicherten.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung kann allerdings kompliziert sein und ist mit 55+ nur noch in Ausnahmefällen möglich.

  1. Rentenversicherung: Beiträge, die sich lohnen können

Als Angestellter zahlen Sie automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – aktuell 18,6 % des Bruttogehalts, je zur Hälfte getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Diese Beiträge zählen als Rentenpunkte und erhöhen Ihre spätere Altersrente. Gerade wenn Sie in der Selbstständigkeit kaum oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, kann sich das lohnen.

Wichtig: Wer ab 58 zum ersten Mal angestellt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Das ist aber in den meisten Fällen nicht empfehlenswert – vor allem dann nicht, wenn Sie Ihre Rentenansprüche noch aufbessern möchten.

  1. Steuern: Weniger Aufwand, weniger Möglichkeiten

Mit einer Festanstellung entfällt die komplexe Steuererklärungspflicht, wie sie Selbstständige kennen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, sodass Sie sich nicht mehr selbst darum kümmern müssen.

Zwar haben Sie als Angestellter weniger Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen, dennoch sind typische Werbungskosten wie z. B. Fahrtkosten weiterhin absetzbar.

Gut zu wissen: Gewerbesteuer entfällt komplett – ein bürokratischer Vorteil gegenüber der Selbstständigkeit.

Fazit: Festanstellung im Alter – sinnvoll oder nicht?

Eine Festanstellung ab 58 kann sich aus mehreren Gründen lohnen:

  • Zugang zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Höhere Rentenansprüche durch neue Beitragsjahre
  • Weniger Verwaltungsaufwand bei Steuern und Versicherungen

Gleichzeitig verlieren Sie einige steuerliche Vorteile und unterliegen wieder der Lohnsteuerpflicht.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen groben Überblick, den kompletten Artikel finden Sie in der Wirtschaftswoche (WiWo Steuern). Lassen Sie sich individuell beraten, um die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation realistisch einschätzen zu können.

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