Das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht fallen in vielen Bereichen zusammen und zeigen erhebliche Überschneidungen.  Als Gesamtpaket beleuchten wir für unsere Mandanten daher auch den Bereich des Arbeitsrechts.

Die Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung umfassen dabei insbesondere folgende rechtlichen Aspekte für Unternehmen:

  • Abgrenzung abhängige Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung mit Honorarkräften, Selbständigen, etc.
  • Beendigungslösungen für Mitarbeitern rentennaher Jahrgänge, wie insbesondere
  • Begleitung von Personalabbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf rentennahe Jahrgänge)
  • Ausgestaltung von Altersteilzeitvereinbarungen
  • Zusammenspiel von Abfindung und gesetzlicher Rentenversicherung

Gerne beraten wir darüber hinaus auch zu anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sprechen Sie uns gerne zu Ihren Fragen an.