
Es gibt deutschlandweit rund 90 berufsständische Versorgungswerke und jedes hat seine eigene Satzung. Die Ausgestaltung unterliegt dem Satzungsrecht und unterscheidet deutlich von den gesetzlichen Vorgaben des SGB V, welche das Recht der gesetzlichen Rente aus der DRV prägt.
Die Beratung zu Versorgungsbezügen aus berufsständischen Versorgungswerken ist daher wesentlich komplexer. In manchen Fällen bedarf es hier auch der Zuarbeit des jeweils zuständigen Versorgungswerks.
Gerne berate ich Sie unabhängig zu Ihren individuellen Versorgungsbezügen.
Zu einer umfassenden Beratung zählt dabei auch zu prüfen, wie es ab Rentenbezug mit der persönlichen Krankenkassensituation aussieht. Hierüber sollte man sich jedoch frühzeitig Gedanken machen, insbesondere wenn man einer gesetzlichen Krankenkasse angehört um nicht eine ungeplante finanzielle Überraschung zu erleben.
Ich berate Sie hier umfassend zu den Fragen
– Erfülle ich die Voraussetzungen für die sog. Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
– Was ist zu tun, um die Voraussetzungen für die KVdR zu erfüllen?
– Wie hoch werden meine Krankenkassenbeiträge sein, wenn ich die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen kann und den Status freiwilliges Krankenkassenmitglied haben werden und wie kann ich dann gleichwohl die monatliche Beitragslast optimieren (z.B. durch Bezug einer zusätzlichen Rente aus der DRV)
Ich erläutere Ihnen gerne, worauf es ankommt und welche Weichen Sie ggf. noch stellen können, wenn man rechtzeitig vor dem Renteneintrittsalter handelt.
Es handelt sich um ein echtes Herzensthema von mir, zudem ich auch bereits zahlreiche Beiträge veröffentlichen durfte.










