Die oft unterschätzte Belastung im Ruhestand

Viele Freiberufler – etwa Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte – zahlen während ihres Berufslebens in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und verlassen sich im Alter auf diese Rente. Was viele jedoch nicht wissen: Im Ruhestand kann es hier zu überraschend hohen Abzügen durch die Krankenversicherung kommen. Warum das so ist – und was Sie dagegen tun können – lesen Sie in diesem Beitrag.

Pflicht- oder freiwillig versichert? Der große Unterschied

Wer seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) bezieht, ist im Ruhestand in der Regel pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn er schon immer gesetzlich krankenversichert war. In diesem Fall übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das entlastet finanziell spürbar.

Anders sieht es jedoch für Rentner aus, die Leistungen aus einem Versorgungswerk erhalten. Sie gelten meist als freiwillig gesetzlich versichert – mit teuren Folgen: Sie müssen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein tragen. Dies sind ca. 20 % der gesamten Einkünfte.

Alle Einkünfte zählen – nicht nur die Rente

Ein weiterer Nachteil für freiwillig gesetzlich Versicherte: Zur Beitragsberechnung werden alle Einkünfte herangezogen – also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Versorgungsleistungen. Bei KVdR-Versicherten dagegen zählen in der Regel nur die gesetzliche Rente und Betriebsrenten.

Gerade im Ruhestand, wenn die Einnahmen ohnehin sinken, kann diese breite Bemessungsgrundlage eine spürbare Mehrbelastung darstellen – selbst bei zunächst attraktiver wirkenden Renten aus dem Versorgungswerk.

Strategien für geringere Beiträge im Alter

Was also tun? Wer heute noch berufstätig ist, kann aktiv gegensteuern:

  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, um dort Rentenansprüche aufzubauen.
  • Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung annehmen, um (wieder) in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen.
  • Mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert sein – das ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die KVdR im Ruhestand.

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Diese Maßnahmen können sich langfristig lohnen, da sie den Weg in die günstigere Pflichtversicherung ebnen und die finanzielle Belastung im Ruhestand deutlich senken. Dieser Artikel dient als Einstieg in das Thema. Um Ihren Weg zu finden, berate ich Sie gerne individuell. HIER können Sie eine Termin vereinbaren.