Rentenberatung & Rentenauskunft richtig verstehen

Die DRV verschickt jährlich an Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und eine Beitragszeit von mindestens 5 Jahren vorweisen können, eine sog. Renteninformation. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten alle Versicherten ergänzend alle drei Jahre eine sog. Rentenauskunft – eine ausführliche Darstellung Ihres gesamten zurückgelegten Versicherungslebens.

Sie haben eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft von der DRV erhalten, verstehen deren Inhalt nicht abschließend oder haben Rückfragen zu einzelnen Punkten?

Gerne helfe ich Ihnen, Ihre offenen Fragen zu beantworten im Rahmen einer neutralen Rentenberatung. Ich gehe mit Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft Punkt für Punkt durch, erläutere Ihnen diese und überlege mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit für Sie im Hinblick auf Ihre individuelle Zukunftsplanung Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen auch Prognosen zu Ihrer künftigen Rentenentwicklung erstellen, gerne auch zu verschiedenen Szenarien (beispielsweise Auswirkungen von Altersteilzeit, Teilzeit, Arbeitslosigkeit, etc. auf Ihre Rentenhöhe).

Was ist eigentlich ein Rentenberater?

Rentenberater sind …

  • keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens

  • Rechtsdienstleister aufgrund besonderer Sachkunde

  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten

  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden

  • registriert im Rechtsdienstleistungsregister

  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert und

  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde.

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