Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Ziel ist es, die Alterseinkünfte für Geringverdiener zu erhöhen. Die Grundrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Zuschlag zu einer bestehenden Rente.

Ob Sie einen Anspruch auf Grundrente haben, wird von der Deutschen Rentenversicherung für Bestandsrenten automatisch geprüft. Die Auszahlung soll automatisch ab Mitte 2021 starten.

Sie erhalten von der DRV jedoch keine Informationen darüber, ob und inwieweit Sie die Voraussetzungen und die Höhe des Zuschlags im Vorfeld Ihrer Rente eventuell beeinflussen können.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Grundrentenzuschlag und prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und wie Sie im Hinblick auf Ihre künftige Rente eventuell noch Einfluss auf den Zuschlag und dessen Höhe nehmen können.