Rentenberatung & Rentenauskunft richtig verstehen

Die DRV verschickt jährlich an Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und eine Beitragszeit von mindestens 5 Jahren vorweisen können, eine sog. Renteninformation. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten alle Versicherten ergänzend alle drei Jahre eine sog. Rentenauskunft – eine ausführliche Darstellung Ihres gesamten zurückgelegten Versicherungslebens.

Sie haben eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft von der DRV erhalten, verstehen deren Inhalt nicht abschließend oder haben Rückfragen zu einzelnen Punkten?

Gerne helfen wir Ihnen, Ihre offenen Fragen zu beantworten im Rahmen einer neutralen Rentenberatung. Wir gehen mit Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft Punkt für Punkt durch, erläutern Ihnen diese und überlegen mit Ihnen auf Wunsch gemeinsam, ob und inwieweit für Sie im Hinblick auf Ihre individuelle Zukunftsplanung Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen auch Prognosen zu Ihrer künftigen Rentenentwicklung erstellen.

Was ist eigentlich ein Rentenberater?

Rentenberater sind …

  • keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens

  • Rechtsdienstleister aufgrund besonderer Sachkunde

  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten

  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden

  • registriert im Rechtsdienstleistungsregister

  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert und

  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde.

Weitere wichtige Themen rund um die Rente

Die richtige Altersrente für Sie

Wann kann ich eigentlich in Rente gehen? Will und kann ich Abschläge in Kauf nehmen? Kann ich neben meiner gesetzlichen Rente noch etwas hinzuverdienen?

Frührente mit 63

Kann ich mit 63 in Rente gehen? Wo und wann muss ich einen Antrag stellen? Kann ich auch vorzeitig in Rente gehen? Darf ich zu meiner monatlichen Rente etwas hinzuverdienen?

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Frührente.

Hinterbliebenenrenten

Der Tod des Ehepartners oder eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag. Vieles ist zu regeln und viele Behördengänge sind zu erledigen. Bei vielen wird der persönliche Verlust begleitet von Existenzängsten.

Rente und Einkommen

Sie wollen sich als Rentner noch nicht zur Ruhe setzen und trotz des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten? Oder die gesetzliche Rente reicht Ihnen nicht zur Deckung Ihrer Kosten aus?

Krankenversicherung als Rentner

Die in Deutschland bestehende Krankenversicherungspflicht gilt auch für Rentner. Viele unterschätzen, wie diese monatlichen Beiträge die Höhe ihrer gesetzlichen Rente schmälern können.

TOP-Thema: Die neue Grundrente

 

Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Ziel ist es, die Alterseinkünfte für Geringverdiener zu erhöhen. Die Grundrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Zuschlag zu einer bestehenden Rente.

Ob Sie einen Anspruch auf Grundrente haben, wird von der Deutschen Rentenversicherung für Bestandsrenten automatisch geprüft. Die Auszahlung soll automatisch ab Mitte 2021 starten.

Sie erhalten von der DRV jedoch keine Informationen darüber, ob und inwieweit Sie die Voraussetzungen und die Höhe des Zuschlags im Vorfeld Ihrer Rente eventuell beeinflussen können. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Grundrentenzuschlag und prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und wie Sie im Hinblick auf Ihre künftige Rente eventuell noch Einfluss auf den Zuschlag und dessen Höhe nehmen können.