Einzahlungen in gesetzliche Rentenkasse

Für Selbstständige und Freiberufler

Renten- und Sozialversicherungsfragen sicher klären

Als Selbstständiger oder Freiberufler tragen Sie Verantwortung – für Ihre persönliche Absicherung. Fragen zur Rentenversicherung, Krankenversicherung oder einer möglichen Versicherungspflicht sind oft komplex und können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ich unterstütze Sie dabei, ihre sozialversicherungsrechtliche Situation zu beurteilen, Risiken frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.

Typische Fragestellungen von Selbstständigen

Viele Mandanten möchten wissen:

Bin ich rentenversicherungspflichtig?
Selbstständig oder Scheinselbstständigkeit
Auswirkung einer Statusfeststellung
Besonderheiten bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke
Altersvorsorge absichern
Auswirkungen der Selbstständigkeit auf den Rentenanspruch

Gerade bei diesen Themen ist eine individuelle Beratung wichtig, denn jede berufliche Situation ist anders.

Beratung für Selbststängie

Unsere Beratung verbindet Rentenberatung, Sozialversicherungsrecht und langjährige Praxiserfahrung. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die zu Ihrer beruflichen Situation und Ihren persönlichen Zielen passen.

Wir beraten unter anderem zu:

  • Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
  • Statusfeststellung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Krankenversicherung im Ruhestand
  • Individueller Rentenplanung
  • Übergang in den Ruhestand

Häufige Fragen:

Zu folgenden Spezialthemen biete ich eigene Beratungsschwerpunkte an. Klicken Sie auf den jeweiligen Bereich für mehr Informationen:

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation ab. Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht.

Mit einer Statusfeststellung wird geprüft, ob eine Tätigkeit tatsächlich selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ist. Das schafft Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Wird eine Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit eingestuft, können Beiträge zur Sozialversicherung nachgefordert werden. Eine frühzeitige Prüfung hilft, Risiken zu minimieren.

Ja. Auch Mitglieder eines Versorgungswerks profitieren von einer individuellen Beratung, insbesondere wenn es um den Renteneintritt, die Krankenversicherung oder das Zusammenspiel verschiedener Versorgungssysteme geht.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin

Ob Existenzgründung, langjährige Selbstständigkeit oder die Planung Ihres Ruhestands – wir unterstützen Sie dabei, Ihre sozialversicherungsrechtlichen und rentenrechtlichen Fragen verständlich und vorausschauend zu klären.

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin und schaffen Sie Klarheit für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.