Was kostet eine Rentenberatung?

Jede Beratung wird individuell auf Ihre persönliche Situation, Ihre Fragen und Ihren konkreten Beratungsbedarf abgestimmt. Gemeinsam klären wir die relevanten renten-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhänge und entwickeln mögliche Handlungsoptionen.

Bereits beim Erstkontakt besprechen wir, welche Beratung für Ihr Anliegen sinnvoll ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. 

Individuelle Beratung statt Standardlösung

Eine Beratung kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. Wenn Sie beispielsweise gesundheitlich eingeschränkt sind oder eine Beratung vor Ort in Ihrem Betrieb wünschen, ist nach Absprache auch ein Termin vor Ort möglich.

Die konkreten Beratungsleistungen und der dafür erforderliche Umfang werden individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Sie erreichen mich für einen ersten Kontakt am besten per E-Mail. Alternativ können Sie direkt online einen Beratungstermin vereinbaren.

Kosten für die
Erstberatung

Rechtsanwälte und Rentenberater unterliegen den jeweiligen berufs- und gebührenrechtlichen Regelungen. Für Rechtsanwälte gelten insbesondere die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Kosten einer mündlichen Erstberatung richten sich – sofern keine anderslautende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde – nach den gesetzlichen Regelungen und insbesondere nach Umfang und Schwierigkeit des konkreten Beratungsfalls.

Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr nach den Regelungen des RVG höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dies sind 226,10 Euro brutto.

Gerne bespreche ich mit Ihnen bereits im Rahmen des Erstkontakts die voraussichtlich auf Sie zukommenden Kosten sowie gegebenenfalls die Konditionen einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Wenn die Beratung über
die Erstberatung hinausgeht

Der tatsächliche Beratungsaufwand kann je nach Anliegen sehr unterschiedlich sein. Die Beratungskosten bemessen sich daher nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad Ihres individuellen Beratungsbedarfs.

Sollte eine weitergehende Beratung oder Vertretung erforderlich sein, bespreche ich mit Ihnen die entstehenden Kosten und die Möglichkeiten einer Vergütungsvereinbarung.

So wissen Sie möglichst frühzeitig, womit Sie rechnen können.

Rundum-Sorglos
Beratungspaket

Sie möchten Ihren Rentenantrag nicht alleine durchgehen und sicher sein, dass alles richtig und vollständig erledigt ist? Mit meinem Beratungspaket „Rundum-Sorglos“ begleite ich Sie von der Vorbereitung bis zum Rentenbescheid.

Das Paket umfasst die individuelle Beratung, das gemeinsame Ausfüllen und Einreichen des Rentenantrags, die Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung sowie die Prüfung Ihres Rentenbescheides. So haben Sie einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite und können sicher sein, dass Ihre Rentenangelegenheit umfassend betreut wird.

 

Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten einer Rechtsberatung oder einer Prozessvertretung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem konkreten Anliegen ab.

Eine vorherige Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann hier Klarheit schaffen.

 

Kostenerstattung im sozialrechtlichen Verfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten im Rahmen von sozialrechtlichen Rechtsmittelverfahren durch den zuständigen Versicherungsträger erstattet werden.

Dies kann beispielsweise Verfahren wie Widerspruch, Klage oder Berufung betreffen. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Regelungen, unter anderem § 63 SGB X und § 193 SGG.

Ob eine Kostenerstattung in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Verfahren und dessen Ausgang ab. Über die Kostenerstattung entscheiden die zuständigen Versicherungsträger beziehungsweise Gerichte.

Steuerliche
Anerkennung

Ob Beratungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem konkreten Anlass der Beratung ab.

Bitte klären Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Beratungskosten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen?

Eine Beratung kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. Wenn Sie beispielsweise gesundheitlich eingeschränkt sind oder eine Beratung vor Ort in Ihrem Betrieb wünschen, ist nach Absprache auch ein Termin vor Ort möglich.

Die konkreten Beratungsleistungen und der dafür erforderliche Umfang werden individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Sie erreichen mich für einen ersten Kontakt am besten per E-Mail. Alternativ können Sie direkt online einen Beratungstermin vereinbaren.

Alternativ erreichen Sie mich per E-Mail.

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