Was ist eigentlich ein Rentenberater?
Rentenberater sind …
- keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens
- Rechtsdienstleister aufgrund besonderer Sachkunde
- unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- registriert im Rechtsdienstleistungsregister
- in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert und
- unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde.
Unabhängige Rentenberatung
Als unabhängige Rentenberaterin nehme ich Ihre Renteninformation oder Rentenauskunft gemeinsam mit Ihnen Punkt für Punkt durch – verständlich, neutral und ohne Interessenkonflikt.
Dabei beantworte ich Ihre offenen Fragen, erläutere die Inhalte und prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob und inwieweit im Hinblick auf Ihre individuelle Zukunftsplanung Handlungsbedarf besteht.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen darüber hinaus Prognosen zu Ihrer künftigen Rentenentwicklung – auch für verschiedene Szenarien, zum Beispiel die Auswirkungen von Altersteilzeit, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit auf Ihre spätere Rentenhöhe.