Viele Mitglieder von Versorgungswerken – etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten – stehen im Rentenalter vor einer finanziellen Herausforderung: Sie müssen als freiwillig gesetzlich Versicherte auf sämtliche Einkünfte, also nicht nur auf ihre Rente aus dem Versorgungswerk, sondern auch auf Mieterträge, Kapitalerträge oder Betriebsrenten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge können sich auf bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte summieren und werden ohne Zuschuss vom Arbeitgeber fällig. Im Gegensatz dazu werden bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nur die Rentenbezüge, nicht aber sonstige Einkünfte, zur Beitragsberechnung herangezogen. Für viele Versorgungswerksrentner bedeutet das: Ein erheblicher Teil ihrer Altersbezüge kann durch hohe Krankenkassenbeiträge aufgezehrt werden – ein Aspekt, der bei der Ruhestandsplanung unbedingt beachtet werden sollte. Alles Zum Thema lesen Sie in meinem Artikel der WiWo.
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