Mit Wirkung zum 1. Juni 2014 wurde die abschlagsfreie „Rente mit 63“ eingeführt. Der Begriff ist jedoch irreführend. Offiziell lautet die Bezeichnung „Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte„. Zudem war sie nur ein kurzfristiges Geschenk an bestimmte Jahrgänge. Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss länger arbeiten, um in den Genuss einer abschlagsfreien Rente zu gelangen oder eben Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen.
Kann ich mit 63 in Rente gehen? Wo und wann muss ich einen Antrag stellen? Kann ich auch vorzeitig in Rente gehen, wenn ich keinen Anspruch auf Rente mit 63 habe und mit welchen Abschlägen habe ich zu rechnen? Darf ich zu meiner monatlichen Rente etwas hinzuverdienen?
Wenn Sie diese und weitere Fragen rund um die Optionen für einen vorzeitigen Rentenbeginn beschäftigen, helfe ich Ihnen gerne weiter und beantworte Ihnen Ihre Fragen rund um Ihre persönliche Lebensplanung im Rahmen einer neutralen Rentenberatung.
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Jede Lebens- und Berufssituation ist individuell. Deshalb kann ein Blogbeitrag eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Die Kanzlei JML unterstützt Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bei Fragen rund um Rentenberatung, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Informieren Sie sich auch über unsere Beratung zu Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente, Rentenbescheiden, Rentenauskünften, Krankenversicherung im Ruhestand, DRV-Betriebsprüfungen, berufsständischen Versorgungswerken sowie den Auswirkungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf Ihre Rente.
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